In diesen Tagen war in meiner Post der jährliche „Bescheid zur Heranziehung zum Ärztlichen Notdienst“. Dies nehme ich zum Anlass, meinem Ärger über die krasse Ungleichbehandlung von Ärzten und Psychologen in dieser Frage Luft zu machen. Das ist ein Thema, dass die ärztlichen Psychotherapeuten schon lange, vermehrt seit Einführung des Psychotherapeutengesetzes und der Reform des Ärztlichen Notdienstes beschäftigt, in der Öffentlichkeit aber nicht bekannt ist. Psychotherapeutisch tätige Ärzte bezahlen für den Notdienst rund 3600 € pro Jahr. Die niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten werden an den Kosten des Ärztlichen Notdienstes nicht beteiligt. Simpel ausgedrückt: Psychotherapeutisch tätige Ärzte haben am Ende des Jahres 3600 € brutto weniger auf dem Konto als Psychologen. Solche Beträge mögen für andere Fachärzte „peanuts“ sein. Für Psychotherapeuten, ganz am unteren Ende der Einkommensskala niedergelassener Ärzte, tut das doch sehr weh. Trotz vielfacher Proteste hat sich daran bisher nichts getan und es gibt auch keinerlei Absichten von Kassenärztlicher Vereinigung, Krankenkassen oder dem Gesetzgeber), das zu ändern. Zum Hintergrund:
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