Notdienst – krasse Ungleichbehandlung von Ärzten und Psychologen!

In diesen Tagen war in meiner Post der jährliche „Bescheid zur Heranziehung zum Ärztlichen Notdienst“. Dies nehme ich zum Anlass, meinem Ärger über die krasse Ungleichbehandlung von Ärzten und Psychologen in dieser Frage Luft zu machen. Das ist ein Thema, dass die ärztlichen Psychotherapeuten schon lange, vermehrt seit Einführung des Psychotherapeutengesetzes und der Reform des Ärztlichen Notdienstes beschäftigt, in der Öffentlichkeit aber nicht bekannt ist. Psychotherapeutisch tätige Ärzte bezahlen für den Notdienst rund 3600 € pro Jahr. Die niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten werden an den Kosten des Ärztlichen Notdienstes nicht beteiligt. Simpel ausgedrückt: Psychotherapeutisch tätige Ärzte haben am Ende des Jahres 3600 € brutto weniger auf dem Konto als Psychologen. Solche Beträge mögen für andere Fachärzte „peanuts“ sein. Für Psychotherapeuten, ganz am unteren Ende der Einkommensskala niedergelassener Ärzte, tut das doch sehr weh. Trotz vielfacher Proteste hat sich daran bisher nichts getan und es gibt auch keinerlei Absichten von Kassenärztlicher Vereinigung, Krankenkassen oder dem Gesetzgeber), das zu ändern. Zum Hintergrund:


Vor über 100 Jahren haben niedergelassene Ärzte und die Krankenversicherungen einen Deal gemacht. Die Ärzte behandeln die Versicherten zu festgelegten Honoraren, die die Kassen bezahlen. Dafür übernehmen die Ärzte die Verantwortung dafür, dass die Versicherten angemessen ärztlich versorgt werden (im ambulanten Bereich, bei Krankenhäusern gibt es andere Verträge). Dies ist der sog. Sicherstellungsauftrag. Das findet normalerweise in den Sprechstunden der niedergelassenen Ärzte statt. Aber auch außerhalb der Sprechstundenzeiten muss es eine (Notfall-)Versorgung geben. Dies ist der Ärztliche Notdienst, der von allen niedergelassenen Ärzten geleistet und finanziert werden muss. Damit nicht zu verwechseln ist das Notarztsystem für schwere akute Erkrankungen wie z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall etc., das auch anders finanziert wird. Der Ärztliche Notdienst stellt Behandlung am gleichen Tag so schnell wie möglich, aber u. U. mit 1 oder mehr Stunden Wartezeit, sicher. Der Notarzt sollte innerhalb weniger Minuten am Einsatzort sein. Vor ca. 2 Jahren wurde das System des Ärztlichen Notdienstes reformiert. Damit stiegen die Kosten, z. Zt. zahlt jeder Kassenarzt dafür ca. 2000 € pro Jahr. Zusätzlich wird jeder niedergelassene Arzt etwa 4mal im Jahr zum Ärztlichen Notdienst herangezogen. Parallel zu dieser Reform wurde in unserer Region das Vertretungsnetz geschaffen. Es übernimmt für eine jährliche Gebühr von ca. 1600 € die Vertretung für die Ärzte, die ihrer Verpflichtung zum Notdienst nicht selbst nachkommen wollen. Natürlich könnte ich den Dienst auch selbst machen und dadurch die Kosten für das Vertretungsnetz sparen. Aber mal ehrlich – möchten Sie von einem Arzt behandelt werden, der seit fast 30 Jahren nicht mehr in der körperlichen Behandlung Kranker gearbeitet hat? Ich halte das für unverantwortlich. Übrigens lässt sich auch die Mehrheit der niedergelassenen Ärzte, auch in Fächern, die täglich in der Versorgung körperlich Kranker tätig sind, vertreten. So bleibt es bei der Ungleichbehandlung von Ärzten und Psychologen in diesem Punkt. Auch ein Faktor, der dazu beiträgt, dass immer weniger Ärzte sich als Psychotherapeuten niederlassen.